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IGeL

Die gesetzliche Krankenkasse (GKV) ist verpflichtet, ihren Patienten medizinisch notwendige Leistungen zu erstatten (abzügl. Zuzahlungen die der Patient selbst tragen muss). Die medizinische Versorgung muss dabei laut gesetzlicher Vorgabe „ausreichend“ sein (= Schulnote 4).

Durch individuelle Gesundheitseigenleistungen können wir Vorsorge und ärztliche Maßnahmen spezifisch auf Sie zugeschnitten anbieten.

Über das Maß der Leistungen hinaus, welche von der Krankenkasse honoriert werden, bieten wir Ihnen eine Vielzahl an zusätzlichen Leistungen im Rahmen eines gesamtkörperlichen CheckUps an, welche eine größtmögliche Aussagekraft über Ihren Gesundheitszustand ermöglichen.

Neben den Laborleistungen der GKV können eine Vielzahl an Speziallaborwerten angeboten werden, welche Ihren aktuellen Gesundheitszustand detaillierter beschreiben und diagnostizieren.

Neben der normalen Untersuchung der Prostata erfolgt eine spezielle Labordiagnostik (PSA) und die rektoskopische Enddarmuntersuchung zur Abklärung Tumorfreiheit in diesem Bereich.

Ein Vorsorgelaborwert für Männer zur frühzeitigen Erkennung einer Prostataerkrankung

Mittels Sonographie und Laboruntersuchung kann eine Kropfbildung im Schilddrüsenbereich frühzeitig ausgeschlossen werden.

Mittels Duplexsonographie der hirnversorgenden Arterien kann das Schlaganfallrisiko abgeschätzt werden, Laboruntersuchungen ergänzen die Diagnostik.

Umfangreiche Untersuchungen zur kardialen Risikoabklärung (Ergometrie, 24-h-EKG, Ruhe EKG, 24-h-Blutdruckmessung und vor allem Herzultraschalluntersuchung) stehen in unserer Praxis zur Verfügung.

Mit Sonographie, Farbdopplerverfahren zur Darstellung des Blutflusses über z.B. des Herzklappen und akkustischem Doppler kann die Herzpumpfunktion, die Herzklappenschlußfähigkeit und weiteres abgeklärt werden.

Die Untersuchung erfolgt mittels Spirometrie.

Mittels Sonographie und Labordiagnostik inklusive Spezialverfahren wie Sammelurinbestimmung kann eine exakte Aussage über die Nierenleistung gegeben werden.

Mittels Ultraschallverfahren werden die Extremitätenarterien dargestellt und so Durchblutungsprobleme aufgedeckt.

Ein ärztliches Attest – auch medizinisches AttestArztattestGesundheitszeugnis oder Arztbericht genannt – ist die schriftliche Bescheinigung eines Arztes über den medizinischen Zustand einer Person.

Im Alltag werden ärztliche Atteste oft mit der hausärztlichen AU-Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder einer Schulunfähigkeitsbescheinigung gleichgestellt.

Ärztliche Atteste sind wichtige Beweismittel im Arbeitsrecht, wenn der Nachweis darüber erbracht werden muss, ob und inwiefern eine Person krankheitsbedingt arbeitsfähig oder arbeitsunfähig (AU) ist. Im Verkehrsrecht dienen Atteste auch als Beweis hinsichtlich der Frage,

  • ob und in welchem Umfang eine Person durch einen Verkehrsunfall verletzt wurde,
  • oder ob und für welchen Zeitraum eine unfallverletzte Person arbeitsunfähig war.

Je nach Aussteller des Attests unterscheidet man verschiedene Attestarten, denen ein unterschiedlicher Beweiswert zukommen kann (hausärztliches Attest, fachärztliches Attest, amtsärztliches Attest etc.).

Naturheilverfahren

Zum Ausgleich von Vitaminmangelzuständen nach Krankheiten, Operationen, Infektionen und z.B. bei Tumorerkrankungen.

Nach physiologisch-naturwissenschaftlich fundierter Methode (NPA) werden in z.B. 10 Sitzungen verschiedene Akupunkturpunkte stimuliert; diese Methode eignet sich gut für Schmerzen aller Art (chron. Rückenschmerz, Kopfschmerz, Arthrose) aber auch zur Nikotinentwöhnung, Gewichtsreduktion u.a.

Zur Stimulation des Immunsystems oder nach schweren Infektionserkrankungen werden zur Steigerung der Abwehr Spaltprodukte aus der menschlichen Thymusdrüse (Immunzentrum) gespritzt.

Aus der Vene wird Vollblut entnommen, dieses aufbereitet oder in reiner Form intramuskulär verabreicht. Diese Methode eignet sich zum Beispiel besonders zur Stärkung der Immunabwehr. Auch für viele andere Indikationen wird die Eigenbluttherapie verwendet.

Homöopathische Arzneimittel werden in verschiedenen Körperregionen (z.B. Gelenkbereich, Muskelansatz etc.) in unterschiedlicher Darreichung (z.B. subcutan, intramuskulär, intravenös) verabreicht. Auch hierfür ergeben sich vielfältige Indikationen.

Durch Injektion von bestimmten Arzneimitteln in sogenannte Triggerpunkte werden Schmerzsyndrome oder andere Krankheiten naturheilkundlich behandelt (Unterform z.B. Quaddelung).

Durch Bestimmungen im Speziallabor lässt sich die Darmflora differenzieren und dadurch Unverträglichkeiten bzgl. verschiedener Nahrungsmittel auswerten.

Sporttauglichkeitsuntersuchungen

Basisuntersuchung für alle Sporttreibenden im Kindes- und Jugendalter sowie Freizeit-, Breiten- und Volkssportler.

Sie umfasst das Anamnesegespräch mit dem Arzt, die körperliche Untersuchung (internistisch und orthopädisch) und ggf. zusätzliche Untersuchungen bei bestimmten Sportarten.

Ein Ruhe-EKG wird immer aufgezeichnet, über eine Belastungsuntersuchung und Laboruntersuchungen wird in Abhängigkeit von den vorliegenden Befunden entschieden.

Die Untersuchung dient der Beurteilung der Sporttauglichkeit für alle oder bestimmte Sportarten und Belastungsformen. Eine entsprechende Bescheinigung wird ausgestellt bzw. im Spielerpass attestiert.

Sie soll nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Sportmedizin (DGSP) mindestens alle 2-4 Jahre erfolgen, wünschenswert sind jährliche Untersuchungen.

Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung wird von der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) durchgeführt, und zwar alle 3 Jahre für Taucher unter 40 Jahre und jährlich für diejenigen, die älter als 40 Jahre sind. Die Tauchtauglichkeit muss sehr gründlich überprüft werden, vor allem bei der Untersuchung von Lunge und Herz- Kreislauffunktion (EKG). Dadurch lässt sich ermitteln, ob der betreffende Mensch bei starken Druck- und Temperaturschwankungen Sport treiben kann. Eine Tauchtauglichkeitsbescheinigung kann auch ohne die genannten medizinischen Untersuchungsergebnisse ausgestellt werden, da das Zeugnis der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM) und somit auch ihre Empfehlungen nicht bindend sind. Aus Gründen der Sicherheit sollte man aber auf eine ärztliche Untersuchung nicht verzichten!

Zusätzlich zur Sporttauglichkeitsuntersuchung werden hier noch eine Blutentnahme und eine Lungenfunktionsprüfung durchgeführt.